Betriebswirtschaftliche Beratung
Individuelle Konzepte für Planung, Controlling, Kostenrechnung und Unternehmensbewertung.
Eine detaillierte betriebswirtschaftliche Analyse der Finanzbuchhaltung ist für den Erfolg des Unternehmens unabkömmlich.
Durch die zeitnahe Verbuchung Ihrer Geschäftsvorfälle erhalten Sie jederzeit aktuelle Daten über Ihr Unternehmen. So können Sie Fehlentwicklungen rechtzeitig erkennen und gegensteuern. Auf Wunsch analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die Schwachstellen und entwickeln erfolgreiche unternehmerische Lösungen.
Das Monats-, Quartals- und Jahresergebnis stimmt in den seltensten Fällen mit der betrieblichen Liquidität (Cashflow) überein. Abschreibungen, Investitionen, Zu- und Abnahme von Forderungen und Verbindlichkeiten, Kreditaufnahmen und Tilgungen wirken sich unterschiedlich auf das Betriebsergebnis und den Cashflow aus, somit entstehen Abweichungen. Deshalb ist es wichtig, die Liquidität, genauso wie die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), regelmäßig zu analysieren.
Wir stellen Ihnen die Abweichungen dar und planen detailliert mit Ihnen die Liquidität. Im Ergebnis erhalten Sie die genaue Höhe der liquiden Mittel die Ihnen für private Lebensführung, Steuern und private Investitionen zur Verfügung stehen.
Wir beraten, begleiten und betreuen Sie bei der Erstellung von Tilgungsplänen für Darlehen, vergleichen Leasing oder Finanzierung und analysieren die Auswirkungen von Investitionen.
Die betriebliche Liquiditätsanalyse und -planung bildet die Basis für die anschließende private Liquiditäts- und Vermögensplanung.
Um einen gezielten und beständigen Vermögensaufbau zu ermöglichen, ist es unausweichlich, die Kosten der privaten Lebensführung zu analysieren. Wir möchten Sie für das Thema der privaten Liquidität sensibilisieren, damit der Erfolg der Unternehmung auch im Privatleben spürbar ist. Gerne erstellen wir Ihnen eine Analyse der privaten Liquidität und besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten der Optimierung.
* Hinweis zum Umfang der Leistungen: Unsere Leistungen umfassen im Rahmen des § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz das Buchen & Kontieren der laufenden Geschäftsvorfälle. Es werden keine Rechts- oder Steuerberatungen angeboten oder durchgeführt.