Digitalisierung, Betriebswirtschaftliche Beratung und Buchhaltung*
Gebündelte Kompetenz und Qualität
Unsere Schwerpunkte liegen in der Einführung von digitalen Geschäftsprozessen sowie der betriebswirtschaftlichen Beratung. Die Basis hierzu bildet eine professionelle Buchhaltung, denn nur wer sein Unternehmen professionell steuert, kann am Markt schneller reagieren als der Wettbewerb.
Betriebswirtschaftliche Auswertung
Auf Basis der von uns erstellten monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Finanzbuchführung erhalten Sie qualitative Auswertungen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle. Die Auswertungen bilden die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens ab.
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen bereiten wir Ihnen monatlich, vierteljährlich oder jährlich auf und analysieren diese mit Ihnen. Die betriebswirtschaftliche Auswertung ist ein bewährtes Instrument zur Überwachung und Steuerung Ihres Unternehmens.
Leistungen
- Digitalisierung & IT-Beratung
- Kostenrechnung
- Rentabilitätsplanung
- Liquiditätsplanung
- Controlling
- Existenzgründungsberatung
- Buchhaltung*
Mandanten
- Unternehmer
- Freiberufler
- Körperschaften
- Personengesellschaften
Branchen
- Handwerksbetriebe
- Dienstleistungsunternehmen
- Ärzte und Heilberufe
Branchenspezifische Beratung
Wir bieten Ihnen branchenspezifische Kennzahlen und Auswertungen um Ihnen einen Vergleich innerhalb Ihrer Branache zu ermöglichen. Jede Branche hat einen ganz individuellen Beratungsbedarf. Um eine aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertung zu erhalten, ist eine branchenspezifische Buchhaltung und Auswertung notwendig. Alle Auswertungen stellen wir Ihnen in einer Cloud zur Verfügung, so sind Sie immer in der Lage Ihre Zahlen und Ihren Erfolg abzurufen. Wir übernehmen für Sie je nach Wunsch Teilbereiche der Buchhaltung* oder die komplette Abwicklung des Rechnungswesens. Wir beraten und unterstützen Sie bei betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.
* Hinweis zum Umfang der Leistungen: Unsere Leistungen umfassen im Rahmen des § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz das Buchen & Kontieren der laufenden Geschäftsvorfälle. Es werden keine Rechts- oder Steuerberatungen angeboten oder durchgeführt.